Die nachfolgenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des zwischen dem Teilnehmenden bzw. den Erziehungsberechtigten – im Folgenden Teilnehmende – und der XPLORE GmbH – im Folgenden Xplore – abgeschlossenen Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und Informationspflichten der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Vertrages
Bitte senden Sie uns die unverbindliche Anmeldung aus dem Katalog (alternativ: Onlineanmeldung über unsere Internetseite) zusammen mit dem letzten Zeugnis zu. Sie erhalten daraufhin eine Terminbestätigung für das Auswahlgespräch. Verläuft das Gespräch positiv, schicken wir Ihnen einen Aufnahmebescheid und ein Vertragsangebot mit Angaben zum gebuchten Programm, unseren Leistungen, den Geschäftsbedingungen, den verbindlichen Preisen sowie einer Frist zur Rücksendung. Zusätzlich bekommen Sie die Bewerbungsunterlagen unserer Partnerorganisation. Die dort enthaltenen Programmregeln und gesetzlichen Bestimmungen müssen von den Erziehungsberechtigten und dem Teilnehmenden unterzeichnet werden und sind zu befolgen, da sie ein Bestandteil des Vertrages sind. Erst mit Rücksendung des unterschriebenen Vertrages kommt der Vertrag mit Xplore zustande. Sie verpflichten sich, Xplore über Änderungen der Angaben in den Bewerbungsunterlagen (z. B. Gesundheitsverhältnisse, Schulnoten) sofort zu unterrichten. Xplore verpflichtet sich, dass die Gastfamilie den Teilnehmenden angemessen betreut, vorausgesetzt dieser ist bereit, sich einzugliedern.
2. Leistungsänderungen
Sollten nach Vertragsabschluss erhebliche Änderungen einer oder mehrerer wesentlicher Eigenschaften einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB notwendig werden, teilt Xplore dies unverzüglich nach Kenntnis der Änderung dem Teilnehmenden mit, zusammen mit einer Mitteilung über dessen Rechte. In diesem Fall ist der Teilnehmende berechtigt, innerhalb einer von Xplore mitgeteilten, angemessenen Frist
a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung anzunehmen
b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten
c) die Umbuchung auf ein von Xplore angebotenes Alternativprogramm zu erklären
Wenn der Teilnehmende gegenüber Xplore nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die Änderung als angenommen.
3. Zahlung der Programmgebühren
Nach Zustandekommen des Vertrages schicken wir Ihnen eine Rechnung und einen Sicherungsschein gemäß §651r BGB zu.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 15% des Reisepreises nach Erhalt der Rechnung
- 50% des Reisepreises 4 Monate vor Abreise
- 35% des Reisepreises 2 Monate vor Abreise, sofern Xplore bis dahin Adresse der Gastfamilie und Schule mitgeteilt und der Teilnehmende die Reiseunterlagen erhalten hat. Andernfalls mit Erhalt der Adresse der Gastfamilie und Schule.
Bei individuellen Programmen z.B. mit Internatsaufenthalt behalten wir uns vor, abweichende Zahlungs- oder Rücktrittsbedingungen zu vereinbaren. Diese erhalten Sie mit dem Vertragsangebot. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Programms.
Xplore ist berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 6c zu berechnen.
4. Versicherungen
Bei allen Programmen ist der Abschluss einer Krankenversicherung mit Auslandsschutz im Programmland verpflichtend. Bei einigen Programmen ist diese bereits im Programmpreis enthalten (Details finden Sie bei den Leistungen), bei anderen Programmen können Sie wahlweise das von uns angebotene Paket oder eine eigene Versicherung abschließen. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. Informationen dazu erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.
5. Pass- und Visumvorschriften
Xplore informiert Sie über die Bestimmungen des Gastlandes sowie über die Fristen zur Erlangung der Dokumente. Der Kunde ist für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Impfungen sowie das Einhalten von Zollvorschriften verantwortlich. Xplore haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Xplore mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, dass Xplore eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
6. Rücktritt durch den Teilnehmenden vor Reisebeginn
a) Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Bei Rücktritt vor Reisebeginn verliert Xplore den Anspruch auf den Reisepreis. In diesem Fall berechnet Xplore eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts und dem Reisepreis. Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bereits berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet.
c) Es gelten folgende Pauschalen:
- 15% des Reisepreises nach Vertragsabschluss
- 25% des Reisepreises nach Erhalt der Gastfamilienadresse und mehr als 2 Monate vor Programmbeginn
- 40% des Reisepreises weniger als 2 Monate vor ProgrammbeginnWenn der Programmbeginn (Tag der Abreise) nicht konkret feststeht, beziehen sich diese Angaben auf den letztmöglichen Abreisetag.
d) Dem Teilnehmenden bleibt überlassen nachzuweisen, dass im Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten als die o. a. Pauschalen entstanden sind.
e) Xplore behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn Xplore nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall ist Xplore verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und abzüglich einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
e) Xplore verliert seinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Xplore den Teilnehmenden nicht angemessen auf den Aufenthalt vorbereitet hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Xplore nicht spätestens 14 Tage vor Abreise sowohl Namen und Anschrift der Gastfamilie als auch des Ansprechpartners im Gastland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, mitgeteilt hat.
f) Sollten Sie eine Reiserücktritts-Versicherung gebucht haben, kann diese nicht erstattet werden und ist daher in den o.a. Pauschalen nicht enthalten.
g) Xplore oder auch der Teilnehmende/gesetzliche Vertreter kann den Vertrag kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall fallen keine Rücktrittskosten an.
h) Das gesetzliche Recht des Teilnehmenden gemäß §651e BGB einen Ersatzteilnehmenden zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt, wenn Xplore diese Mitteilung spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erhält. Xplore kann den Ersatzteilnehmenden ablehnen, wenn er nicht die Programmvoraussetzungen erfüllt.
7. Rücktritt durch den Teilnehmenden nach Reisebeginn
Bei Rücktritt nach Reisebeginn bzw. Nichtantritt der Reise steht Xplore der volle Reisepreis zu, es sei denn, der Rücktritt ist Xplore zuzurechnen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen. Nimmt der Teilnehmende einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z. B. wegen frühzeitiger Abreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung. Xplore wird sich bemühen, dass Leistungsträger ersparte Aufwendungen erstatten.
8. Rücktritt durch Xplore
a) Xplore kann den Vertrag vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmende/gesetzliche Vertreter schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben macht, die für die Durchführung des Programms wesentlich sind.
Angaben im Sinne von Satz 1 können sein:
- Falsche, unvollständige oder wesentlich verschlechterte Schulnoten, wenn wir vor Vertragsschluss darauf hingewiesen haben, dass ein gewisser Notendurchschnitt erforderlich ist, der nicht erreicht wird, oder gewisse Noten in bestimmten Schulfächern erreicht werden müssen und dies nicht der Fall ist.
- Gesundheitsverhältnisse des Teilnehmenden, wenn verschwiegene Krankheiten oder schuldhaft falsche Angaben zu einer Krankheit die erfolgreiche Durchführung des Programms offensichtlich behindern.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn uns schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt ist, dass die Angaben falsch und unvollständig sind oder wenn uns an den Rücktrittsgründen ein ursächliches Verschulden oder Mitverschulden trifft oder wir unseren Informationspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Für den Fall einer wirksamen Kündigung nach Satz 1 bleibt unser Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen, wobei wir ersparte Aufwendungen zurückerstatten. Hierüber erstellen wir Ihnen eine Abrechnung, die Sie überprüfen können. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis vorbehalten, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben.
b) Xplore kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmende die Durchführung des Programms nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig (z. B. bei Gesetzesverstößen, Alkohol- und Drogenkonsum) verhält, dass die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Abmahnung wird vorausgesetzt, es sei denn, das Fehlverhalten ist so schwerwiegend, dass eine sofortige Kündigung objektiv berechtigt ist. Die örtlichen Partner von Xplore sind bevollmächtigt, Abmahnungen vorzunehmen oder Kündigungen auszusprechen. In allen Fällen muss der Teilnehmende die Schule und die Gastfamilie verlassen. Eventuelle Mehrkosten der Heimreise sind von Ihnen zu übernehmen. Dem Teilnehmenden bleibt überlassen nachzuweisen, dass im Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten entstanden sind.
9. Gewährleistung
Xplore verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, wie sie im Katalog und den Reiseunterlagen beschrieben ist. Der Teilnehmende bzw. die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Richten Sie Beanstandungen und Abhilfeverlangen bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen bitte sofort an Xplore. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn das Abhilfeverlangen unverschuldet unterbleibt. Sie haben das Recht zur Kündigung, wenn wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Xplore die Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden geboten wird.
10. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung von Xplore für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Xplore gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
b) Xplore haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und als Fremdleistungen erkennbar vereinbart wurden.
11. Verjährung
a) Ihre Ansprüche wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters/ Selbsteinschreiten des Teilnehmenden zur Mangelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren gemäß §651j BGB in zwei Jahren, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
b) Buchstabe a) gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
c) Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über einen Anspruch oder die einen Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrunternehmens
Bei Programmen, die die eine Beförderung im Luftverkehr beinhaltet, ist Xplore verpflichtet, den Teilnehmenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) zu unterrichten. Steht bei der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, nennt Xplore dem Teilnehmenden die Fluggesellschaft, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird. Sobald Xplore weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informiert Xplore den Reisenden entsprechend. Sollte die Fluggesellschaft wechseln, informiert Xplore den Teilnehmenden so schnell wie möglich. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. Black List), kann jederzeit auf der folgenden Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Datenschutz
Ihre Privatsphäre als Kunde ist uns wichtig. Wir speichern und verwenden Ihre persönlichen Informationen unter Beachtung der Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), um Ihnen die gewünschten Dienstleistungen anbieten zu können. Die Weitergabe Ihrer Daten an nicht am Programm beteiligte Dritte ist ausgeschlossen. Zusammen mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie ausführliche Informationen zum Datenschutz bei Xplore. Der Kunde stimmt mit der Angabe der persönlichen Daten und der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen der Verwendung seiner Daten in diesem Sinne zu. Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an uns.
14. Social Media
Der Teilnehmende hat die Veröffentlichung von Bildern oder Inhalten, die als belästigend oder verletzend gegenüber anderen Personen wirken oder die Privatsphäre Dritter insbesondere der Gastfamilie beeinträchtigen zu unterlassen. Die Veröffentlichung privater Informationen Dritter wie Wohnort, Namen, Telefonnummer etc. ist untersagt.
15. Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
a) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Gerichtsstand regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Vertragspartner keine Vollkaufleute sind. Dann ist Hamburg Gerichtsstand.
b) Xplore weist darauf hin, dass Xplore nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeteiligung verpflichtend wird, informiert Xplore darüber in geeigneter Form.Bei Vertragsabschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.
Reiseveranstalter
XPLORE GmbH
Bahrenfelder Marktplatz 7
22761 Hamburg
Tel. 040/429 336 00
Eintragung im Handelsregister Hamburg, HRB 111914
Geschäftsführer: Andreas Heinrich, lan Lewis
Stand: Januar 2025